Stand 01.01.2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen NetTask GmbH

A. Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Kunden unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsbeziehungen.

2. Ausschließlichkeit

2.1 Die NetTask erbringt ihre Leistungen unter Zugrundelegung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn die NetTask solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Die Annahme der Leistung durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB der NetTask unter Verzicht auf die AGB des Kunden.

Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn die NetTask sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB der NetTask.

2.2 Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie durch die NetTask schriftlich bestätigt worden sind.

2.3 Vertragsgrundlage werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

2. Ausschließlichkeit

3.1 Sämtliche Angebote unserer Waren und Leistungen gleich elektronisch, schriftlich, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.

3.2 Elektronisch, schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgegebene Bestellungen einzelner Produkte durch unsere Kunden stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher Auftragsbestätigung auf eine Bestellung des Kunden oder der ersten für den Kunden erkennbar Erfüllungshandlung der NetTask zustande.

4. Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Eigentumsvorbehalt, Termine

4.1 Alle Entgeltangaben verstehen sich stets zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

4.2 Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

4.3 Hat der Kunde der NetTask eine Einzugsermächtigung erteilt, wird die NetTask den Rechnungsbetrag spätestens 7 Tage nach Rechnungslegung oder an dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin vom Konto des Kunden abbuchen.

4.4 Für zurückgegebene Lastschriften oder Einzüge hat der Kunde die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat. NetTask ist berechtigt, für jede vom Kunden verursachte Rücklastschrift dem Kunden einen Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 10,00 in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen.

4.5 Die NetTask übermittelt dem Kunden alle Rechnungen ausschließlich online per E-Mail im PDF-Format. Sofern der Kunde eine gesonderte Papierrechnung per Post benötigt wird diese mit 1,60 EUR netto zusätzlich berechnet. Dies gilt nur für Verträge die online abgeschlossen wurden. Der Kunde ist verpflichtet sofern er keine Papierrechnung bestellt hat, seine E-Mailadresse zu hinterlegen und das zugehörige E-Mailpostfach regelmäßig abzurufen sowie auf Rechnungseingänge zu prüfen. Die Rechnungen gelten als zugegangen, wenn sie von NetTask versendet worden sind.

4.6 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 7.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. In Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.

4.7 NetTask behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 4.6. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich die NetTask das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller ihrer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

4.8 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, so ist NetTask berechtigt, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Der Kunde hat nach Verzugseintritt ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € je Mahnung zu zahlen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen.

4.9 Die NetTask ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistung zu untersagen. Dieses Recht kann die NetTask nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für sechs Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

Geben der Kunde oder dessen Abnehmer Leistung zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt der NetTask, außer sie hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch die NetTask.

Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass der NetTask vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an die NetTask ab, die diese Abtretung hiermit annimmt.

Soweit der Wert der Sicherungsrechte der NetTask die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die NetTask auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.

4.10 Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.

4.11 Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann die NetTask vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Die NetTask ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder –bei Einmalleistungen - deren Vergütung zu umfassen.

4.12 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber der NetTask zu erfüllen, kann diese bestehende Austauschverträge mit den Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird die NetTask frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

4.13 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich und ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass die NetTask die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

5. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit

5.1 Der Kunde und die NetTask benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und der NetTask erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die NetTask soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung der NetTask zur Verfügung steht.

Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch der NetTask unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

5.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlich Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.

5.4 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrages beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.

Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

5.5 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (zum Beispiel per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

6. Störungen bei der Leistungserbringung

6.1 Wenn eine Ursache, die die NetTask nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.

6.2 Sofern der Kunde Vorleistungen seitens der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Anbieter für den Zugang zum Internet bezieht und die Erbringung seitens des Anbieters nur eingeschränkt oder nicht möglich ist, übernimmt NetTask keine Gewähr für den Zugang zu deren Diensten und Systemen. Für den Zugang zum Internet ist der Kunde eigenverantwortlich.

6.3 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann die NetTask auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.

6.4 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung der NetTask vom Vertrag zurücktreten und /oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen der NetTask innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde der NetTask den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

6.5 Gerät die NetTask mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzuges beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der aufgrund des Verzuges nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffenen vertraglichen Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der NetTask beruht.

6.6 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von der NetTask zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1% des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der aufgrund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.

7. Sachmängel und Aufwendungsersatz

7.1 Die NetTask leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistung. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistung der NetTask von der vertragsgemäßen Beschaffenheit entstehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträgliche Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritten, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.

 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 9 ergänzend.

7.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 479 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr.2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der NetTask, bei arglistigen Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch die NetTask führt zur Hemmung der Verjährung soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.

Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

7.3 Die NetTask kann Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit

a) sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbaren Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder

b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch die Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder

c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 5.2,5.3 und 8.2) anfällt.

8. Rechtsmängel

8.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet die NetTask nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.

Die NetTask haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 7.1 Satz 1 gilt entsprechend.

8.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der NetTask seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich die NetTask. Die NetTask und gegebenenfalls deren Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Kosten abzuwehren.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er der NetTask angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

8.3 Werden durch eine Leistung der NetTask Rechte Dritter verletzt, wird die NetTask nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder

b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder

c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn die NetTask keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.

Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

8.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer7.2. Für Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 9 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand der NetTask gilt Ziffer 7.3 entsprechend.

9. Allgemeine Haftung der NetTask

9.1 Die NetTask haftet dem Kunden stets

a) für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,

b) nach dem Produkthaftungsgesetz und

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die NetTask ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

9.2 Die NetTask haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder der Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

9.3 Soweit die Haftung der NetTask ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.4 Eine Haftung für Beratungsleistungen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.

9.5 Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als 50.000 €. Für die Verjährung gilt Ziffer 7.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individual vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 9.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

Ergänzend und vorrangig ist die Haftung der NetTask wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig von Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf die in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 9.1 b bleibt von diesem Absatz unberührt.

9.6 Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadenersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Die Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 9.2.

9.7 Soweit NetTask entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, die als unverbindlich bezeichnet werden und dementsprechend nicht zu den entgeltlichen Austauschleistungen zählen, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus für den Kunden nicht.

9.8 Bei Verlust von Daten haftet die NetTask nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der NetTask tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung gemäß den nach Art der Daten angemessenen Sorgfaltspflichten geführt hat.

9.9 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen die NetTask gelten Ziffern 9.1 -9.4 entsprechend. Ziffern 6.4 - 6.6 bleiben unberührt.

10. Änderungen der Vertragsbedingungen, Preisanpassung

10.1 Die NetTask ist zu Änderungen der Produktscheine und Leistungsbeschreibung, der Service Level Agreements, der Sicherheitsbestimmungen und der Allgemeinen Bedingungen sowie der Zusatzbestimmungen für spezifische Dienste berechtigt. Die NetTask wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Die Änderungen werden den Kunden in Textform mitgeteilt und aktualisierte Fassungen auf der Website der Net Task zur Einsicht bereitgestellt.

Die Änderung gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab dem Zugang der Mitteilung der Änderung ganz oder teilweise in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird das Vertragsverhältnis zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall hat die NetTask aber das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Widerspruchs unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. Hierauf wird die NetTask in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

10.2 Die NetTask ist berechtigt, die jeweilige Preise maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Lizenzkosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Dies betrifft beispielhaft die Entgelte für besondere Netzzugänge, für Lizenzkosten, für die Netzzusammenschaltung oder für telekommunikative und telekommunikationsgestützte Dienste anderer Anbieter, zu denen NetTask dem Kunden Zugang gewährt. Beträgt die Preiserhöhungen mehr als 5% kann der Kunde das Vertragsverhältnis zum Ende des laufenden Vertragsmonats kündigen. Dies wird dem Kunden von der NetTask in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

10.3 Alle vorstehend genannten Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden nach Wahl von NetTask schriftlich oder in Textform mitgeteilt und treten 6 Wochen nach der Mitteilung in Kraft. Sofern NetTask dem Kunden die Mitteilungen nicht im Volltext zukommen lässt, wird der Kunde in der Mitteilung darüber informiert, wo und wie er den Volltext der Mitteilung erhalten kann.

10.4 Bei jeder Vertragsänderung steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Angemessenheit zu.

11. Überlassungen von technischen Vorrichtungen

11.1 Die Überlassung etwaiger dem Kunden zur Verfügung gestellter technischer Vorrichtungen erfolgt leih- oder mietweise für den Aufstellungsort, wenn nichts Abweichendes in den einzelvertraglichen Vereinbarungen geregelt ist. Die technischen Vorrichtungen verbleiben im Eigentum von NetTask. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung von NetTask nicht berechtigt, Änderungen an oder Verfügungen über die technischen Vorrichtungen vorzunehmen, insbesondere den Aufstellungsort zu verändern.

11.2 Die NetTask ist berechtigt, für die Überlassung von Hardware eine angemessene Hinterlegungsgebühr (Kaution) zu verlangen. Die Hinterlegungsgebühr wird einmalig, grundsätzlich mit der nächsten NetTask Rechnung, erhoben. Die Rückerstattung der Hinterlegungsgebühr erfolgt ohne Verzinsung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der folgenden NetTask (Ab-)Rechnung.

11.3 Die NetTask hält sich vor, die Software/Firmware der überlassenen Hardware und/oder die Hardware jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren. Der Kunde hat hierfür NetTask entsprechenden Zugang zu gewähren.

11.4 Der Kunde ist verpflichtet, NetTask über sämtliche Beeinträchtigungen ihres Eigentumsrechts an der geliehenen oder gemieteten Hardware beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust unverzüglich zu informieren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch schriftlich anzuzeigen. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann NetTask den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.

11.5 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, überlassene Hardware, einschließlich der an den Kunden ausgehändigten Kabel und sonstigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr innerhalb von 14 Tagen an die NetTask zurückzugeben, sofern die NetTask den Kunden hierzu schriftlich auffordert. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, so wird NetTask dem Kunden diese Hardware einschließlich des genannten Zubehörs mit dem Zeitwert (siehe 11.6) in Rechnung stellen.

11.6 Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an der überlassenen Hardware oder den Verlust der überlassenen Hardware zum Netto-Neuwert. Bei einer Nutzung dieser Geräte von mehr als einem Jahr werden pro abgelaufenes Vertragsjahr 15 Prozent des Netto-Neuwertes zu Gunsten des Kunden auf die Entschädigungssumme angerechnet. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass NetTask kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

12. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis

12.1 Der Kunde wird mit der NetTask für einen möglichen Zugriff auf personenbezogene Daten erforderliche Vereinbarungen abschließen und dabei auch die besonderen Voraussetzungen für eine Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) beachten.

12.2 Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, gespeichert, genutzt oder an zur Erfüllung des Vertrages beauftragte Dritte übermittelt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das LDSG, BDSG, TKG, TMG oder eine andere Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt. NetTask erhebt, speichert und nutzt die personenbezogenen Bestandsdaten des Kunden nur im Rahmen der vertraglichen Zweckbestimmung. Die Bestandsdaten werden mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht. Erteilte Einwilligungen können jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

12.3 Die NetTask ist darüber hinaus berechtigt, die Rufnummer und die Postadresse zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke zu erheben, zu speichern und zu nutzen, solange der Kunde nicht schriftlich oder elektronisch widerspricht. Der Widerspruch ist jederzeit möglich.

13. Bonitätsprüfung

13.1 Die NetTask ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung  (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu melden.

13.2 Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der NetTask erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die NetTask die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

13.3 Der Kunde kann bei der NetTask Auskunft über seine ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

14. Referenz

Die NetTask darf den Kunden während der Laufzeit seines Vertrages als Referenzkunden benennen und im Zusammenhang mit eigener Werbung und in sonstiger Weise auf die Kooperation mit dem Kunden hinweisen sofern der Kunde nicht widerspricht.

15. Sonstiges

15.1 Der Kunde wird die Lieferung oder Leistung anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

15.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

15.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht.

15.4 Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der NetTask. Die NetTask kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll diejenige rechtlich wirksame Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.  

B. Zusatzbedingungen Online-Service-Abonnement-Vertrag

1. Geltung

Diese Zusatzbedingungen werden durch die Allgemeinen Bedingungen (A) ergänzt. Diese Zusatzbedingungen setzen die Allgemeinen Bedingungen nicht außer Kraft.

2.Leistungen

2.1 Mit dem Online-Service-Abonnement-Vertrag ermöglicht die NetTask dem Kunden den Zugang zu ihrer bestehenden technischen Infrastruktur und der Nutzung ihrer Dienste. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem Auftragsformular, den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ergänzend durch die Bedienungsanleitung der Software, der Vereinbarung zum Servicelevel, den über die NetTask-Website verfügbaren Preis- und Zahlungsbestimmungen sowie den  Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch die NetTask bestätigt werden.

2.2 Darüber hinausgehende Leistungen etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.

2.3 Die NetTask kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen. Die NetTask wird den Kunden aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren diese entsprechend verfügbar machen.

3. Nutzungsumfang

3.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf nur während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NetTask.

3.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. Sollte eine Übernutzung festgestellt werden, ist NetTask berechtigt, die zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen nachträglich gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung zu stellen. Die Berechnung erfolgt rückwirkend für den Zeitraum, in dem die Übernutzung festgestellt wurde.

3.3 Sofern es sich hierbei um ein Service auf Basis von Microsoft Technologien handelt, gelten die entsprechenden Bedingungen (End User License Terms) seitens Microsoft - welche auf der Homepage der NetTask zur Einsicht bereitstehen.

3.4 Die NetTask ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistung darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

3.5 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde der NetTask auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Namen und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.

3.6 Die NetTask kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann die NetTask den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Die NetTask hat den Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Der Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann die NetTask nur für eine angemessene Frist, maximal drei Monate, aufrechterhalten.

3.7 Der Anspruch der NetTask auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

3.8 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

4. Verfügbarkeit, Leistungsmangel

4.1 In den Produktscheinen für einen Dienst sind im Rahmen der Service Level Agreements (diese    sind auf der NetTask Website unter http://www.nettask.de/de/service/vertrauenscenter.html einzusehen) Qualitätsmerkmalen der Leistungen hinsichtlich Verfügbarkeit und Performance definiert, die durch die NetTask im Regelbetrieb sichergestellt werden. Die jeweiligen Produktscheine und Service Level Agreements sind Bestandteil des mit dem Kunden zu schließenden Vertrages.

4.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistung zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln.

4.3 Die verschuldensunabhängige Haftung der NetTask wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

4.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung der NetTask wegen Mängeln, die vom Hersteller der jeweiligen Software welche als Basis für die geschuldete Leistungserbringung eingesetzt wird ausgehen, ist ausgeschlossen.

5. Datenschutz und Datensicherheit

5.1 Soweit die NetTask auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird sie ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Abs. 5 BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung bearbeiteten und nutzen. Die NetTask wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner schriftlich vereinbaren, soweit dies gemäß § 11 Abs. 2 BDSG oder sonstiger Rechtsnormen notwendig ist.

5.2 Es besteht Übereinstimmung, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis sämtlicher von ihm genutzter Daten (eingegebene Daten, bearbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) der Alleinberechtigte. Die NetTask und alle auf ihrer Seite an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für den Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich der Kunde.

5.3 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die NetTask von Ansprüchen Dritter frei.

5.4 Die NetTask gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden.

5.5 Die NetTask kann Unteraufträge vergeben, hat aber jedem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen, die sich aus dem Vertrag und diesen Bedingungen ergeben.

5.6 Die NetTask bzw. die von ihr beauftragte Dritte treffen die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde schafft die für den Zugang zu Diensten und Leistungen der NetTask notwendigen Voraussetzungen bezüglich Software und Hardware. Zudem ist es in der Verantwortung des Kunden vor dem Versenden von Daten und Inhalten an oder aus den Diensten und Leistungen der NetTask diese auf Virenfreiheit zu prüfen sowie dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich die ihm von der NetTask angegebenen Anmeldeadressen, Benutzernamen und Passwörter zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich gemäß den Hinweisen von NetTask zu benutzen, seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten sowie seinen Internet-Zugang vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die unbefugte Nutzung von Passwörtern oder einen diesbezüglichen Verdacht hat der Kunde unverzüglich mündlich und sodann nochmals schriftlich an die NetTask zu melden.

6.3 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche auf den gemieteten Diensten abgelegten Inhalte. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Dienste und Leistungen der NetTask nicht missbräuchlich oder rechtwidrig genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung und Bereitstellung von Software-Produkten sowie Daten und Inhalten, die sowohl öffentlich als auch privat bereitgestellt werden können. Sollten dem Kunden illegale Inhalte oder Aktivitäten auffallen, so verpflichtet er sich diese unverzüglich zu sperren und diese der NetTask anzuzeigen. Falls der NetTask bekannt wird, dass sich illegale Inhalte auf den von Partner gemieteten Diensten befinden, hat sie das Recht die Dienste mit sofortiger Wirkung zu sperren und gleichzeitig den Kunden darüber zu informieren sowie weitere Maßnahmen zu treffen.


6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die eingesetzten oder zur Verfügung gestellten Software-Produkte, Daten und Inhalte frei von Rechen Dritter sind und keine Lizenzrechte verletzen. Er hat ferner sicherzustellen, dass keine Inhalte verbreitet oder bereitgestellt werden, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen oder Dritte in Ihrer Ehre verletzen, andere Personen oder Personengruppen verunglimpfen oder beleidigen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine gewaltverherrlichenden, pornographischen und sonstigen bedenklichen Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde keine massenhafte Werbung ohne ein ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers zu versenden oder versenden zu lassen, offene E-Mail-Relay-Server sowie die Verbreitung von Spam E-Mail zu unterbinden. Die NetTask ist hierbei nicht verpflichtet die vom Kunden bereitgestellten Daten und Inhalte aller gemieteten Dienste auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die NetTask und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Verwendung der Produkte und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Kunden beruhen.

6.6 Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der NetTask.

6.7 Der Kunde wird der NetTask Störungen und sonstige Beanstandungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen sowie Umstände, die die Funktionalität der Systeme und Dienste, der Leistungen von NetTask beeinträchtigen können, unverzüglich über die Rufnummer +49 (0) 3723 769 320-300 (täglich erreichbar von 0:00 bis 24:00 Uhr) mitteilen.

6.8 Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine Endeinrichtungen angeschlossen werden, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist. Falls der Kunde nicht zugelassene Endeinrichtungen verwendet, ist die NetTask berechtigt, den Netzzugang zu unterbrechen.

6.9 Vor Inanspruchnahme der Leistung Rufumleitung („Anrufweiterschaltung“) hat der Kunde sicherzustellen, dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem ein Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist und dass von diesem Anschluss nicht wiederum automatisch weitergeschaltet wird.

6.10 Der Kunde hat der NetTask unverzüglich Änderungen seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift und – im Fall der Erteilung einer Einzugsermächtigung – seiner Bankverbindung mitzuteilen.

7. Vertragswidrige Nutzung, Schadenersatz

Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständlichen Leistungen Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadenersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäßen Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Die NetTask bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

8. Vergütung

8.1 Die Höhe der vom Kunden an die NetTask zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Produkttarifs der im jeweiligen Produktschein definiert ist.

8.2 Alle im Leistungsangebot ausgewiesenen Entgelte sind grundsätzlich im Voraus fällig. Ausgenommen hiervon ist die Vergütung gebrauchsabhängiger Dienste, die erst mit Rechnungsstellung fällig werden.

8.3 Fällige Rechnungen können vom Kunden per Kreditkarte, SEPA Firmenlastschrift oder PayPal bezahlt werden. In gesondert zu vereinbarenden Fällen, besteht die Möglichkeit des Rechnungsausgleiches per Banküberweisung. Im Falle von Banküberweisungen kann seitens NetTask ein Bearbeitungsentgelt von 4,00 EUR je Zahlungseingang erhoben werden.

 

9. Vertragslaufzeit, Vertragsänderung, Vertragsbeendigung

9.1 Der zwischen der NetTask und dem Kunden geschlossene Rahmenvertrag wird über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beiderseitig ausgeschlossen. Als Rahmenvertrag können folgende Begrifflichkeiten als Produktkennzeichung verwendet werden: Rahmenvertrag, Plan, Abonnement.

9.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung des Vertrages wird nur wirksam, wenn der Kunde bis 4 Wochen vor dem Vertragslaufzeitende schriftlich einen Auftrag zu Löschung aller auf dem jeweiligen Mandanten gespeicherten Daten inklusive von personenbezogenen Daten beauftragt. Möchte der Kunde den Vertrag anpassen, so muss er dies ebenfalls drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich beauftragen.

9.3¹ Die ersten 30 Tage des Vertrages¹ gelten als Probezeit. Innerhalb dieser 30 Tage kann der Kunde den Vertrag ordentlich kündigen unabhängig davon, ob eine längere Mindestvertragszeit vereinbart wurde. Der Kunde hat in diesem Fall lediglich die bis dahin entstandenen Gebühren zu zahlen.

Diese Probezeitregelung kann der Kunde jedoch nur einmal in Anspruch nehmen.

9.4 Innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages kann der Kunde die vertraglich vereinbarte Anzahl an Lizenzen nutzen. Als Lizenz können folgende Begrifflichkeiten als Produktkennzeichung verwendet werden: Lizenz, SAL (Subscriber Access Licenses) CAL (Client Access Licenses).

9.5 Sofern der Kunde die Anzahl der Lizenzen über die im Rahmenvertrag vereinbarte Anzahl hinaus erhöhen will, ist dies jederzeit möglich. Der Rahmenvertrag wird in diesem Fall entsprechend der Preislisten der NetTask angepasst. Durch die Vertragsanpassung wird die ursprüngliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages nicht beeinträchtigt.

9.6¹ Der Kunde hat die Möglichkeit die vertraglich vereinbarte Anzahl an Lizenzen¹ unter den unten beschriebenen Voraussetzungen innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages zu reduzieren. Die jeweiligen Lizenzen können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungsintervalls gekündigt werden.

Eine Reduzierung der Lizenzanzahl auf weniger als 70 % der innerhalb des Rahmenvertrages höchsten genutzten Lizenzanzahl ist nicht möglich.

Ergibt sich danach rechnerisch für die erste Zahl nach dem Komma ein Wert von unter 5 ist stets abzurunden, bei einem Wert von 5 und über 5 ist dagegen stets aufzurunden.

Berechnungsbeispiel¹:

Höchstzahl der genutzten Lizenzen während des Vertragszeitraums hiervon 70 %

höchstmögliche Reduzierung der Linzenzanzahl während des Vertragszeitraums auf

21 14,7 15
25 17,5 18
29 20,3 20

Der Rahmenvertrag wird in diesem Fall entsprechend der Preislisten der NetTask angepasst. Durch die Vertragsanpassung wird die ursprüngliche Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages nicht beeinträchtigt.

9.7 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.8 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.9 Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch wird die NetTask den Kunden dabei unterstützen. Eine Zugriffsmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus Gründen der Auftragsdatenverarbeitung regelmäßig nicht mehr gegeben sein.

9.10¹ Wenn der Vertrag¹ gekündigt wird und der Kunde eine verfügbare Buy-Out-Option nicht ausübt, muss er alle Kopien der ergänzenden Software und der Clientsoftware unter diesem Vertrag löschen und die dazugehörigen Medien vernichten. Die NetTask kann von dem Kunden eine schriftliche Bestätigung einer solchen Löschung und Vernichtung verlangen.

¹ Gilt ausschließlich für deHOSTED Rahmenverträge. Gilt nicht für Microsoft 365 Rahmenverträge oder Einzelprodukte.

C. Zusatzbedingungen für Sprachtelefonie / Internetzugang

1. Geltung

Die NetTask erbringt alle von ihr angebotenen Sprachtelefonie-Dienstleistungen zu den nachstehenden Zusatzbedingungen. Diese Zusatzbedingungen werden durch die Allgemeinen Bedingungen (A) ergänzt. Diese Zusatzbedingungen setzen die Allgemeinen Bedingungen nicht außer Kraft.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die NetTask ermöglicht dem Kunden Zugang zum eigenen Telekommunikations-Festnetz und Verbindungen zu Festnetzen anderer Betreiber sowie zu Mobilfunknetzen anderer Betreiber, sofern zu den von den anderen Betreibern genutzten Netzen unmittelbar oder mittelbar eine Zusammenschaltung besteht. Die Erreichbarkeit von Telekommunikationsleistungen dritter Diensteanbieter wird nur ermöglicht, soweit NetTask mit dem jeweiligen Diensteanbieter unmittelbar oder mittelbar die hierfür erforderliche Vertragsbeziehung unterhält.

2.2 Die NetTask stellt eine Anschlussleitung bis zum letzten netzseitig erschlossenen Übergabepunkt am Kundenstandort bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die hausinterne Verkabelung von diesem Übergabepunkt bis einschließlich der den Anschluss von Endgeräten ermöglichenden Teilnehmeranschlusseinheit in seinen Räumen für die Dauer der Vertragslaufzeit unentgeltlich und in funktionsfähigem, dem Stand der Technik und den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechendem Zustand zur Verfügung zu stellen. Nach gesonderter Vereinbarung kann NetTask die Verkabelungsarbeiten durchführen und die Teilnehmeranschlusseinheit zur Verfügung stellen. 

3. Änderungen der Vertragsbedingungen, Preisanpassung

Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection-Verträgen und möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von NetTask zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach § 313 BGB führen. Im Übrigen gilt ergänzend Ziffer 10 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A. dieser AGB).

4. Störung bei Leistungserbringung

Soweit für die Erbringung der Leistungen von NetTask Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt NetTask keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen. NetTask tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt. Im Übrigen gilt ergänzend Ziffer 6 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A. dieser AGB).

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

5.1 Soweit für die betreffende Leistung der NetTask die Installation eines separaten Übertragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kunde der NetTask bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach angemessener Anmeldung während der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen in seinen Räumen schaffen.

5.2 Dem Kunden ist es untersagt, die Leistungen der NetTask inkl. der überlassenen Rufnummern missbräuchlich oder gegen die einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu nutzen, insbesondere drohende oder belästigende Anrufe bei Dritten durchzuführen, unlauter zu handeln, Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitseinrichtungen zu manipulieren oder zu umgehen sowie Absender- und Headerinformationen zu fälschen oder in sonstiger Weise zu manipulieren. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Telefonnetzes nicht durch missbräuchliche oder übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, ist die NetTask berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

5.3 Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Inanspruchnahme der bereitgestellten Leistungen durch Dritte oder den Verdacht hierauf hat der Kunde unverzüglich mündlich und sodann nochmals schriftlich an NetTask zu melden.

5.4 Der Kunde hat bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die Anrufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungsmerkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschaltung einverstanden ist.

5.5 Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten. Insbesondere dürfen keine Inhalte über den Netzzugang verbreitet werden, die den gesetzlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), Jugendschutzgesetzes (JSchG), des Jugendmedienstaatsvertrags (JMStV), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und des Markengesetzes (MarkenG) widersprechen.

5.6 Falls die NetTask in strafrechtlicher, zivilrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder in anderer Weise für Inhalte verantwortlich gemacht werden sollte, die der Kunde auf seiner Homepage eingestellt oder zum Inhalt seiner E-Mails gemacht hat oder zu denen er auf andere Art und Weise (beispielsweise durch Setzen eines Hyperlinks) einen Zugang eröffnet hat, ist der Kunde verpflichtet, die NetTask bei Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen. Bei schuldhaft verursachten Verletzungen, hat der Kunde die NetTask im Außenverhältnis von einer Haftung freizustellen und der NetTask einen verbleibenden von ihm schuldhaft verursachten Schaden auch in Form von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

5.7 Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine Endeinrichtungen angeschlossen werden, deren Verwendung in öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist. Falls der Kunde nicht zugelassene Endeinrichtungen verwendet, ist NetTask berechtigt, den Netzzugang zu unterbrechen.

5.8 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen. 

5.9 Im Übrigen gilt ergänzend Ziffer 5 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A. dieser AGB).

6. Telefonflatrate (TK Flatrate), Telefon-Sonderprodukte (TK-Sonderprodukte), besondere Pflichten, Kündigung

6.1 Eine TK-Flatrate ermöglicht dem Kunden Gesprächsverbindungen zu den im jeweiligen Flatrateprodukt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt mit Ausnahme der in diesem Produkt ausgeschlossenen Rufnummern und Zielen, die separat nach der aktuellen Preisliste berechnet werden. Ausgenommen von der TK-Flatrate oder einem TK-Sonderprodukt sind Verbindungen zwischen Endstellen, die den Eindruck einer Festverbindung entstehen lassen sowie Verbindungen zu Internet-Providern und Verbindungen zum Zweck der Datenübertragung; diese Einwahlen werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Ausgenommen sind des Weiteren Verbindungen zu Sonderrufnummern, Servicerufnummern, Auskunftsdiensten. Die jeweils nicht umfassten Verbindungen werden separat berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen einer zulässigen Produktoption eine Zielzone (Länderpaket) gewählt hat, kann er diese Wahl maximal einmal pro Abrechnungszeitraum, gültig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, ändern. 

6.2 Ist ein TK-Sonderprodukt auf ein monatliches Verbindungsminutenkontingent beschränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum nicht vollständig ausgenutzt, so werden die verbliebenen Freiminuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser Telefon-Sondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten anteilig tagegenau errechnet.

6.3 Nimmt der Kunde die von NetTask angebotene TK- und/oder Speicher-Flatrate oder ein TK- oder Dienstsonderprodukt in Anspruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der NetTask-Infrastruktur verpflichtet, diese maßvoll (Fair Usage) und ausschließlich für seinen vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu nutzen. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Kunde die NetTask- Infrastruktur nicht durch weit überdurchschnittliches verhalten hinaus belastet. Dieses ist gegeben, wenn ein Kunde das NetTask Call- oder Speicher-Volumen nicht um mehr als einhundert Prozent des Call- oder Speicher-Volumens überschreitet, das sich als durchschnittliches Call- oder Speicher-Volumen aus der NetTask-Geschäftskundengruppe ergibt, die sich vom Call- oder Speicher-Volumen in den oberen dreißig Prozent befinden. Die NetTask wird den Kunden auf eine solche überdurchschnittliche Nutzung und deren Folgen (siehe unten Ziffer 6.5) hinweisen.

6.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Internetverbindungen über geografische Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen aufzubauen, und auf diese Weise die Inrechnungstellung der Internetnutzung durch die NetTask zu vermeiden. Ferner ist es dem Kunden nicht gestattet Anrufweiterschaltungen oder Rückruffunktionen einzurichten oder Verbindungsleistungen weiterzuveräußern bzw. über das sozialadäquat übliche Nutzungsmaß hinaus zu verschenken. Es ist dem Kunden nicht gestattet die Flatrate für die Durchführung von massenhafter Kommunikation wie beispielsweise Fax Broadcast, Call Center oder Telemarketing zu nutzen, es sei denn, dies war der NetTask bei Vertragsschluss bekannt.

6.5 Im Falle der übermäßigen (Ziffer 6.3) oder missbräuchlichen (Ziffer 6.4) Nutzung der TK-Flatrate oder eines TK-Sonderproduktes durch den Kunden ist die NetTask berechtigt, die TK-Flatrate oder das TK-Sonderprodukt außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnahme Leistungen in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn der Kunde keine TK-Flatrate oder TK-Sonderprodukt von der NetTask abonniert hätte.

7. Rufnummernvergabe

NetTask teilt dem Kunden schriftlich Teilnehmerrufnummern für den Festnetzanschluss zu. Muss die Teilnehmerrufnummer aufgrund einer Entscheidung der Bundesnetzagentur geändert werden, stehen dem Kunden keine Einwendungen und/ oder Ansprüche gegenüber der NetTask zu. Wünscht der Kunde eine Portierung seiner Rufnummer, so hat er dies bis zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich anzuzeigen oder einen Portierungsauftrag eines anderen Telekommunikationsunternehmens der NetTask vorzulegen. Anderenfalls kann eine Portierung aus technischen Gründen nicht mehr durchgeführt werden.

8. Rufnummernsperre

8.1 Zum Schutz der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kostenpflichtigen Diensten werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiensten (Rufnummerngasse 008...) und Premium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse (0)900) bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standardmäßig gesperrt. Auf Wunsch des Kunden schaltet NetTask diese Rufnummerngassen wieder frei.

8.2 Auf Wunsch des Kunden wird NetTask netzseitig bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne des § 3 Nr. 18a TKG sperren, soweit dies technisch möglich ist. Diese Sperrung erfolgt für den Kunden kostenlos. Sollte der Kunde eine Freischaltung der gesperrten Rufnummernbereiche wünschen, so kann NetTask für diese Freischaltung eine Gebühr erheben, deren Höhe der gültigen Preisliste entnommen werden kann.

9. Teilnehmerverzeichnisse

Der Kunde kann von NetTask jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in ein Teilnehmerverzeichnis (z. B. Telefonbuch) unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Einen unrichtigen Eintrag hat NetTask zu berichtigen. NetTask haftet nicht für falsche oder verspätete Einträge soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Der Kunde kann weiterhin jederzeit verlangen, dass Mitbenutzer seines Zugangs mit Namen und Vornamen eingetragen werden, soweit Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nicht entgegenstehen; für diesen Eintrag darf ein Entgelt laut Preisliste für Zusatzleistungen erhoben werden. Über die Rufnummer können Anschlussdaten durch Dritte erfragt werden (sog. Inverssuche). Der Erteilung von Auskünften im Rahmen der Inverssuche kann der Kunde jederzeit widersprechen, NetTask wird nach Eingang des Widerspruches die Rufnummer des Kunden mit einem Sperrvermerk für die Inverssuche versehen.

10. Mehrwertdienste

Der Kunde kann über NetTask den Zugang zu Mehrwertdiensten nach § 3 Nr. 25 TKG erhalten (z. B. sog. „0900“-Nummern). Dazu wird NetTask die Verbindungen zu den Mehrwertdiensten dem Netzbetreiber zuführen, der die Rufnummern geschaltet hat und den Dienst erbringt. Der Verbindungsaufbau ist nur möglich, wenn zwischen NetTask und dem Netzbetreiber eine Netzzusammenschaltung und eine Fakturierungs- und Inkassovereinbarung bestehen. Verantwortlich für den Mehrwertdienst ist ausschließlich der jeweilige Anbieter. Das für den Mehrwertdienst anfallende Entgelt stellt NetTask dem Kunden im Namen des Mehrwertdiensteanbieters bzw. dessen Netzbetreibers in Rechnung. Zu diesen Entgelten liegen NetTask keine Informationen vor. Anfragen und Beschwerden sind durch den Kunden an die in den Rechnungsdetails aufgeführten Kontaktdaten des jeweiligen Anbieters zu richten. Da für eine vollständige Abrechnung dieser Mehrwertdienste die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss sich NetTask die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbehalten.

11. Speicherung von Verkehrsdaten

11.1 Die angefallenen Verkehrsdaten werden unverzüglich gelöscht, es sei denn, die Verkehrsdaten werden für die Entgeltermittlung, Entgeltabrechnung, Einzelverbindungsnachweise, die Bearbeitung von Störungen oder Missbrauchsfällen oder der Mitteilung ankommender Verbindungen benötigt. Die zur Berechnung der Entgelte notwendigen Daten darf NetTask sechs Monate nach Versendung der Rechnung speichern, es sei denn, der Kunde hat im Vertrag die sofortige Löschung nach Rechnungsversand gewünscht. Davon unberührt ist die ggf. gesetzliche Speicherpflicht nach § 113a TKG (Vorratsdatenspeicherung).

11.2 Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte Einwendungen erhoben, ist NetTask berechtigt, die Daten bis zur endgültigen Klärung der Einwendungen zu speichern.

11.3 Sind die Verbindungsdaten nach Ablauf der in Ziffer 11.1 genannten Frist oder auf Antrag des Kunden sofort nach Rechnungsversand gelöscht worden, ist NetTask insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung und zur Auskunft über Einzelverbindungen befreit.

11.4 NetTask erstellt – falls es vom Kunden gewünscht und technisch möglich ist– einen Einzelverbindungsnachweis (EVN). Der Kunde hat für diesen Fall bei geschäftlicher Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen sämtliche derzeitigen und zukünftigen Mitarbeiter über die Erteilung eines EVN zu informieren und den Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. Bei privater Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen hat der Kunde etwaige heute oder zukünftig zum Haushalt gehörende Mitbenutzer des Anschlusses darauf hinzuweisen, dass ein EVN erstellt wird. NetTask erstellt den EVN nur, wenn der Kunde diese Erklärung in Textform übermittelt hat.

D. Zusatzbedingungen für Domain-Services

1. Geltung

Die NetTask erbringt für Ihre Kunden Domain-Services. Die jeweiligen Domains werden auf Grundlage der Bestellungen des Kunden entsprechend den hier nachfolgenden Zusatzbedingungen betreut. Diese Zusatzbedingungen werden durch die Allgemeinen Bedingungen (A) ergänzt. Diese Zusatzbedingungen setzen die Allgemeinen Bedingungen nicht außer Kraft.

2. Rechtsverhältnisse, Bedingungen Dritter

2.1 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Bei der Organisation zur Domain-Vergabe (nachfolgend: „Registrierungsstelle“) kann es sich – je nach Top-Level-Domain – um den Betreiber der Top-Level-Domain („Register“, z.B. DENIC e.G.) oder einen Dritten handeln, der von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), einer Behörde oder dem Register akkreditiert wurde. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird die NetTask im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle lediglich als Vermittlerin im Auftrag des Kunden tätig. Der Vertrag über die Nutzung der Domain kommt unmittelbar zwischen der jeweiligen Registrierungsstelle und dem Kunden zustande.

2.2 Jede Registrierungsstelle hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien (nachfolgend: „Registrierungsbedingungen“), z.B. bei DE‑Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien der DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Registrierungsbedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle, die die NetTask dem Kunden auf Wunsch zusendet und die zudem im Internet bei der jeweiligen Registrierungsstelle abgerufen werden können.

2.3 Insbesondere bei der Beauftragung von .EU-Domains erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass der Register (EURid) dazu berechtigt ist, die von der NetTask über die Registrierungsstelle mit dem Registrierungsauftrag übermittelten Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben,

a) wenn es dazu von einer öffentlichen Behörde in Ausübung ihrer rechtmäßigen Aufgaben aufgefordert wird,

b) aufgrund einer Aufforderung eines alternativen Streitbeilegungsanbieters, wie in Abschnitt 16 der unter www.eurid.eu veröffentlichten und abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt, sowie

c) gemäß Abschnitt 2 (Whois-Abfragemöglichkeit) der unter www.eurid.eu veröffentlichten und abrufbaren Whois-Bedingungen für EU-Domains.

2.4 Registriert der Kunde EU-Domains nicht für sich selbst, sondern als Reseller für einen Dritten als Registrant (nachfolgend auch: „Zweitkunde“) so ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass für den Dritten jederzeit klar ist, dass die Registrierung über einen Dritten, die akkreditierte Registrierungsstelle, erfolgt und dass damit auch vertragliche Beziehungen zwischen dem Endkunden und der akkreditierten Registrierungsstelle bestehen. Darüber hinaus hat der Kunde, der als Reseller für EU-Domains tätig ist, die Zweitkunden zur Einhaltung der Registrierungsbedingungen zu verpflichten und soweit der Zweitkunde wiederum Reseller ist, sicherzustellen, dass dieser seine Kunden hierzu ebenfalls verpflichtet.

2.5 Die NetTask hat auf die Entscheidungen der jeweiligen Vergabestelle keinen Einfluss. Die NetTask übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beauftragte Domain registriert werden kann, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskünfte seitens NetTask über die Registrierungsmöglichkeit einer Domain sind unverbindlich und erfolgen auf Grund von Angaben Dritter und beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung. Eine Änderung der beantragten Domain – sowohl was den Domainnamen (Second Level Domain) als auch die Top Level Domain („.de“, „.com“, „.org“, „.eu“, „.info“ etc.) betrifft – ist nach ihrer Registrierung ausgeschlossen. Ist die gewünschte Domain von der Vergabestelle bereits anderweitig vergeben worden, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Domain durch NetTask oder sonstige Ansprüche gegen NetTask.

3. Domain-Name, Inhalt der Website, Pflichten des Kunden, Haftungsfreistellung

3.1 Die Registrierung der Domain bedeutet lediglich die Zuweisung einer Bezeichnung im Internet durch die Registrierungsstelle, um diese zukünftig für das Anbieten von Internetdiensten zu nutzen (www., EMail, ...). Dem Kunden wird hierdurch kein gegenüber Dritten wirkendes Recht an der Bezeichnung vermittelt.

3.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. 

3.3 Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden, vor Antragstellung zu überprüfen, ob die als Domain gewählte Bezeichnung in Schutzrechte Dritter (Namens-, Marken-, Firmenrechte o.Ä.) eingreift, was dazu führen kann, dass die Domain nicht genutzt werden darf, und dass sich der Kunde gegenüber Dritten wegen Schutzrechtsverletzungen schadensersatzpflichtig macht. 

3.4 Der Kunde hat darüber hinaus sicherzustellen, dass der Domain-Name nicht in sonstiger Weise rechtswidrig ist, insbesondere also nicht gegen strafrechtliche Bestimmungen verstößt. 

3.5 Die NetTask prüft die Rechtswidrigkeit des Domainnamens bei der Registrierung nicht. Im Falle einer offensichtlich rechtswidrigen Bezeichnung behält sich die NetTask jedoch das Recht vor, die Beantragung und die Verwaltung der Domain abzulehnen. 

3.6 Für Schäden oder sonstige Beeinträchtigungen des Kunden, die durch Rechte Dritter an der als Domain gewählten Bezeichnung, an den Inhalten auf der Webseite oder sonstige Rechtsverletzungen entstehen, haftet die NetTask nicht. Sollten Dritte gegenüber der NetTask Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Domain erheben, so hat der Kunde die NetTask von allen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen freizustellen. Des Weiteren hat der Kunde der NetTask den Aufwand zu ersetzen, der durch die Bearbeitung der Anfrage des Dritten entsteht. 

3.7 Sollte eine dritte Partei Anspruch auf den Domainnamen erheben, kann sie bei der Registrierungsstelle einen sog. Dispute-Antrag stellen, der bewirkt, dass die Domain nach Vorprüfung für ein Jahr geblockt wird und seitens des Domaininhabers zwar weiter genutzt, nicht aber veräußert werden darf. Zur weiteren Klärung des Anspruches hat der Inhaber der Domain entsprechend der Registrierungsvorgaben der Registrierungsstelle beizutragen und eventuell anfallende Gebühren zu zahlen. Auf die finale Entscheidung der Registrierungsstelle hat die NetTask keinen Einfluss. (Hinweis: Die Bezeichnung „Dispute-Verfahren“ wird ausschließlich bei der DENIC e.G. verwendet, bei anderen Registrierungsstellen wird das sog. UDRP-Verfahren angewandt (Uniform Domainname Dispute Resolution Policy), welches ähnlich funktioniert. Andere Registrierungsstellen lehnen sich an dieses Verfahren an oder haben eigene Verfahren entwickelt. Um den Anspruch auf eine Domain geltend zu machen, sind gewisse Voraussetzungen nötig, die jeweils von der zuständigen Registrierungsstelle geprüft werden.) 

3.8 Werden gegen die NetTask von Dritten Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten oder sonstiger Rechtsverletzungen durch den Domainnamen oder durch den Inhalt der angebotenen Website erhoben, so hat die NetTask das Recht, nach ihrer Wahl die Nutzung der Domain zu unterbinden (Deaktivierung) oder gegenüber der Registrierungsstelle die zur On-hold-Setzung / Übertragung der Domain erforderlichen Willenserklärungen abzugeben, wenn der Anspruch des Dritten nicht offensichtlich unbegründet ist. Die NetTask wird den Kunden vor Aufnahme von Aktivitäten dieser Art informieren und von einem Antrag auf On-hold-Setzung / Übertragung zunächst absehen, wenn der Kunde eine nach vorsichtiger kaufmännischer Einschätzung ausreichende Sicherheit für eventuelle Schadensersatzansprüche des Schutzrechtsinhabers stellt. 

3.9 Wenn die sonstige Rechtswidrigkeit des Domainnamens oder des Inhaltes der angebotenen Webseite hinreichend glaubhaft gemacht wird (insbesondere strafrechtliche Verstöße), kann die NetTask ebenfalls die Nutzung der Domain unterbinden (Deaktivierung) oder gegenüber der Registrierungsstelle die zur On-hold-Setzung/Übertragung der Domain erforderlichen Willenserklärungen abgeben. Des Weiteren ersetzt der Kunde auch in diesen Fällen der NetTask den entstandenen Aufwand.

3.10 Der Kunde hat die NetTask über jede Änderung der für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten unverzüglich zu informieren. Passwörter und Zugangsdaten sind streng geheim zu halten.

3.11 Der Kunde ist verpflichtet, seine Domain und die darunter abrufbaren Inhalte so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung der Server der NetTask z.B. durch Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Die NetTask ist berechtigt, Internetseiten oder Server, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder Dritte auszuschließen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert. Vor der Durchführung einer solchen Maßnahme erhält der Kunde die Gelegenheit sein Nutzungsverhalten entsprechend anzupassen und damit einen Ausschluss zu verhindern.

3.12 Der Kunde ist verpflichtet Sicherungskopien von allen Daten, die auf den Server der NetTask überspielt werden, auf einem gesonderten Datenträger selbst zu erstellen. Die NetTask ist für die Erstellung von Datensicherungskopien nicht verantwortlich. Im Übrigen gilt Ziffer 9.8 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A dieser AGB).

4. Laufzeit Zahlungsbedingungen und Kündigung

4.1 Einzelaufträge laufen mit einer Abrechnungsperiode von einem Jahr. Das heißt, sie werden auf ein Jahr geschlossen und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, sie werden von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich gekündigt. 

4.2 Die vorzeitige Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund bleibt möglich. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.   

4.3 Die jährlichen Entgelte für die Domain-Services sind im Voraus zu entrichten.

5. Vertragsbeendigung, Löschung einer Domain

5.1 Zur Löschung einer Domain bedarf es eines schriftlichen Antrags des Kunden mit Angabe des Datums, zu dem die Löschung erfolgen soll. Falls die Angabe fehlt, löscht die NetTask die Domain im gewöhnlichen Geschäftsgang. 

5.2 In allen Fällen der Beendigung des der Domainbetreuung zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses obliegt es dem Kunden, rechtzeitig für den Fortbestand der betroffenen Domains zu sorgen. Wird die betroffene Domain trotz Aufforderung durch die NetTask nicht 4 Wochen vor Ablauf der Abrechnungsperiode gelöscht oder die anderweitige Betreuung eingeleitet, und wird die NetTask im Zusammenhang mit der betroffenen Domain über die Vertragsbeendigung hinaus in Anspruch genommen (z. B. durch Eintragung des NetTask-Servers bei der betreffenden Registrierungsstelle), kann die NetTask vom Kunden für den Zeitraum der weiteren Inanspruchnahme Aufwendungsersatz in Höhe des hier vereinbarten jährlichen Betreuungsentgelts verlangen.

E. Zusatzbedingungen für den Verkauf von Waren

1. Geltung

Die nachfolgenden Zusatzbedingungen gelten für den Verkauf von Waren der NetTask und die Durchführung von auf diese Waren bezogenen Dienstleistungen gegenüber dem Kunden.

2. Preise, Versand, Gefahrübergang, Kundenobliegenheiten, Liefertermine

2.1 Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.2 Die Versand- und Verpackungskosten werden von NetTask gesondert in Rechnung gestellt. Die Versand- und Verpackungskosten trägt der Kunde, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.

2.3 Die Wahl der Verpackung und gegebenenfalls der Versandart bleibt der NetTask vorbehalten, sofern die Parteien keine abweichende Regelung treffen. NetTask wird bei der Wahl von Verpackung und Versandart die sachlichen Erfordernisse der jeweiligen Ware berücksichtigen.

2.4 Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Ware spätestens mit Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder die NetTask der Versendung zeitlich nachgelagerte Leistungen übernommen hat.

Soweit die Ware auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort versandt wird, obliegt es dem Kunden, dieses gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken zu versichern.

2.5 Sofern NetTask begleitende Service-Leistungen betreffend die Installation von Systemen oder die Einrichtung, Aufstellung oder Montage zu erbringen hat, geht die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Ware am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart nach erfolgreichen Probebetrieb auf den Kunden über.

2.6 Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Installation, Aufstellung Einrichtung oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Kunden zu vertretenen Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Ware auf den Kunden über.

2.7 Hat die NetTask begleitende Service-Leistungen betreffend die Installation von Systemen oder die Einrichtung, Aufstellung oder Montage zu erbringen und ist nichts anderes vereinbart, trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösen. Zudem obliegt es dem Kunden, der NetTask den erforderlichen Zugang zu der Ware zu gewähren. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass sich die Ware bei Durchführung der Service-Leistungen in einem ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Betriebszustand sowie in einer für deren Betrieb angemessenen Umgebung befindet.

2.8 Liefer- oder Leistungszeiten gelten nur annähernd, es sei denn, dass die NetTask diese schriftlich als verbindlich anerkannt hat.  

3. Gewährleistung, Verjährung

3.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach ihrem Erhalt sorgfältig auf Menge, Beschaffenheit und Mängel zu untersuchen, § 377 HGB. Der Kunde hat der NetTask offensichtliche Mängel der gelieferten Ware oder Mengenabweichungen unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; verborgene Mängel sind der NetTask ebenfalls unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Werden die Rügefristen nicht eingehalten, erlöschen die Mängelansprüche des Kunden.

3.2 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die NetTask die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist der NetTask stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

3.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

3.4 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von NetTask gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

3.5 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen die NetTask bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

3.6 Handelt es sich um gebrauchte Ware, dann sind sämtliche Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden bei Neuwaren beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs.1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs.1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Im Übrigen gilt ergänzend Ziffer 9 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A. dieser AGB).

F. Zusatzbedingungen für Werkverträge

1. Geltung

Diese Zusatzbedingungen werden durch die Allgemeinen Bedingungen (A) ergänzt. Diese Zusatzbedingungen setzen die Allgemeinen Bedingungen nicht außer Kraft.

2. Vertragsgegenstand

Der Gegenstand und der Leistungsumfang der werkvertraglichen Leistungen der NetTask sind im Angebot aufgeführt.

3. Bindefrist

Die NetTask ist an von ihr abgegebene Angebote 1 Monat nach dem dort bezeichneten Datum der Erstellung gebunden.

4. Erfüllungsort

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz der NetTask.

5. Leistungsbeschreibung

5.1 Die Leistungsbeschreibung beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden. Die Leistungsbeschreibung gibt die vereinbarten Leistungskriterien und etwa dafür anzuwendende Testkriterien abschließend wieder.

5.2 Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur gemäß Ziffer 8.

5.3 Etwaige Analyse-, Planungs- und Beraterleistungen für die Leistungsbeschreibung erbringt die NetTask nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages.

6. Mitwirkungspflichten

6.1 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen, soweit sie nicht von der NetTask geschuldet sind. Die NetTask darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit sie erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig und unrichtig sind.

6.2 Der Kunde hat Mängel gemäß Ziffer 5.3 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A. dieser AGB). zu melden.

7. Erfolgsverantwortung

Die Erfolgsverantwortung trägt die NetTask nur, soweit die dafür maßgeblichen Kriterien bei Vertragsabschluss in der Leistungsbeschreibung in Bezug auf Umfang und Wirkung konkret und abschließend definiert wurden sowie Gegenstand des Vertrages geworden sind und der Kunde seine Mitwirkungspflicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt; es sei denn, diese haben keine Auswirkungen auf die Leistungserbringung

8. Verfahren für Leistungsänderungen

Sowohl der Kunde als auch die NetTask können Änderungen der Leistungsbeschreibung und Leistungserbringung vorschlagen. Dafür ist folgendes Verfahren vereinbart:

8.1 Die NetTask wird einen Änderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht.

8.2 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird die NetTask dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.

8.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen wird die NetTask dem Kunden entweder ein schriftliches Angebot (Änderungsangebot) zur Durchführung der Änderungen unterbreiten oder mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für die NetTask nicht durchführbar ist.

8.4 Der Kunde wird ein Änderungsangebot innerhalb der dort genannten Annahmefrist entweder ablehnen oder schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form annehmen. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzüglich der NetTask mitteilen.

8.5 Die NetTask und der Kunde können vereinbaren, dass von einem Änderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Prüfung, oder – soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden.

9. Nutzungsrechte

9.1 An den Leistungsergebnissen, die die NetTask im Rahmen des Vertrages erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt sie dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, diese bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks auf Dauer zu nutzen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollständiger Aufgabe der Rechte des Kunden zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die ihn treffenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Der Kunde wird auf Anfrage der NetTask die Aufgabe der eigenen Nutzung schriftlich bestätigen.

9.2 Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei der NetTask.

9.3 Der Kunde wird die NetTask unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. Die NetTask ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

9.4 Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte. Insbesondere darf er nicht versuchen, die Programme zu dekompilieren, es sei denn, er ist nach § 69d UrhG für Schnittstellen zu nicht von der NetTask zu liefernder Software dazu berechtigt. Vor einer Dekompilierung fordert der Kunde die erforderlichen Informationen bei der NetTask an.

9.5 Die NetTask kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Die NetTask hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle oder bei besonderen Umständen, die unter Abwägung beiderseitiger Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die NetTask den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat der NetTask die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu bestätigen. Die NetTask wird dem Kunden das Einsatzrecht wieder einräumen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt hat, dass keinerlei Verstöße gegen das Einsatzrecht mehr vorliegen sowie vorherige Verstöße und deren Folgen beseitigt sind.

10. Gefahrübergang, Abnahme, Versand

10.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Werkes geht mit Abnahme des Werkes auf den Kunden über.

10.2 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

10.3 Versendet die NetTask das Werk auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe des Werkes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder die NetTask der Versendung zeitlich nachgelagerte Leistungen übernommen hat.

10.4 Das Werk gilt als abgenommen, wenn

a) das Werk fertig gestellt ist, und

b) die NetTask dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Bestimmung mitgeteilt hat und ihn zur Abnahme aufgefordert hat und

c) seit der Fertigstellung 12 Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung des Werkes begonnen hat und in diesem Fall seit der Fertigstellung 6 Werktage vergangen sind, und

d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der NetTask angezeigten Mangels, der die Nutzung der Werks unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

10.5 Die Regelung des § 640 Abs. 1 S. 3 BGB (fingierte Abnahme) wird durch den vorstehenden Absatz nicht berührt.

10.6 Soweit Teilabnahmen vereinbart sind gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.

10.7 Soweit das Werk auf Verlangen des Kunden nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort versandt wird, obliegt es dem Kunden, dieses gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken zu versichern.

11. Mängelansprüche des Kunden

11.1 Der Kunde hat Mängelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind. Dies gilt auch für Mängel, für die Rechte bei der Abnahme vorbehalten sind.

11.2 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl des Kunden entweder Mangelbeseitigung oder Neuherstellung.

11.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und / oder im Rahmen der Ziffer 9 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A. dieser AGB) Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht beseitigt ist und die Ursache hierfür in der Sphäre der NetTask liegt.

Ist die Nacherfüllung verzögert, gilt für Schadens- und Aufwendungsersatz der NetTask Ziffer 6.6 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A. dieser AGB). Für Schadens- oder Aufwendungsersatz gilt Ziffer 9 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A. dieser AGB).

Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.

11.4 Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 7 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A. dieser AGB), für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 8 der Allgemeinen Bedingungen (Punkt A. dieser AGB). § 641 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

12. Vorzeitige Beendigung

12.1 Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ausgeschlossen.

12.2 Ist eine Mindestlaufzeit nicht vereinbart und kündigt der Kunde vor Abnahme, so ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach der NetTask 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.