
Die technischen Anforderungen bei der Auswahl einer passenden Raumbuchungslösung.
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Quelle: www.istockphoto.com/ Cineberg
Trotz wiederholter heftiger Proteste hat der Bundesrat einem neuen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft zugestimmt. Es verpflichtet Anbieter zur Herausgabe von Passwörtern und ggf. PIN und PUK an Polizei, Zoll und Geheimdienste. Neue Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht wurden bereits angekündigt.
Die jüngsten Proteste und Demonstrationen gegen eine gänzliche Neuregelung der sogenannten Bestandsdatenauskunft sind leider nicht erfolgreich gewesen. Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag (03.05.2013) wie bereits erwartet dem Gesetz zugestimmt. Dieses regelt den Zugriff der Behörden auf die sogenannten Bestandsdaten von Telekommunikationsanbietern und stellt dies auf eine neue gesetzliche Grundlage.
Das Ziel des Gesetzgebers ist mit der Herausgabe von Zugangsdaten ist es, die Vorgaben der Verfassung zu erfüllen. Dies wird nach Ansicht von Datenschützern jedoch genau damit nicht erreicht. Wie bereits im Vorfeld von der Piratenpartei angekündigt, wird diese gegen das neue Gesetz in Karlsruhe klagen. Das Gesetzt soll am 1. Juli 2013 in Kraft treten.
Der Bundestag hatte bereits im März die Bestandsdatenauskunft gesetzlich neu geregelt. Demnach sind Anbieter zur Herausgabe von Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und IP-Adressen an Polizei, Zoll und Geheimdienste verpflichtet. Verstöße im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten genügen dann bereits für den Zugriff auf die Telekommunikationsdaten.
Vielleicht finden sich genügend Bürger und Bürgerinnen welche auf der Plattform openPetition eine Bürgerinitiativen gegen dieses neue Gesetz starten.
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