Effiziente Raumbuchung und smarte Gebäudeautomatisierung.
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Quelle: iStock / visualspace
Das Homeoffice bietet zunächst zahlreiche Risiken hinsichtlich Datenschutz. So viel vorab: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten das Homeoffice aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sicher zu machen.
Wir möchten Sie darüber informieren, worauf Unternehmen und ArbeitnehmerInnen bezüglich des Datenschutzes im Homeoffice achten müssen.
Um im Homeoffice arbeiten zu können, benötigt jede(r) ArbeitnehmerIn entsprechende Hard- und Software. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass diese durch den Arbeitgeber bereitgestellt wird. Ausschließlich diese darf letztendlich für die Arbeit genutzt werden. Private Soft- und Hardware darf nicht für die dienstliche Tätigkeit genutzt werden. Dies gilt auch für das Speichern von Medien. Beim Sichern von Medien auf USB-Sticks oder Festplatten müssen diese zusätzlich verschlüsselt werden.
Um Zugriff auf die IT-Infrastruktur des Unternehmens zu erhalten sind Unternehmen dazu angehalten eine sichere Verbindung über einen Virtual Private Network (kurz: VPN) oder eine Remote Lösung zur Verfügung zu stellen.
Mittels VPN können sich Nutzer mit einem Unternehmensnetzwerk sicher verbinden. Der Datenverkehr wird verschlüsselt und vom öffentlichen Datenverkehr getrennt. Einen VPN Zugang kann man sich als eine Erweiterung des Unternehmens-Netzwerks zum Endgerät im Homeoffice vorstellen.
Ein Remote-Desktop hat eine andere Herangehensweise. Mithilfe eines Remote-Desktops können Nutzer direkt auf ein Endgerät im Unternehmensnetzwerk zugreifen und darauf arbeiten, so als würde man davorsitzen.
Die Einsatzmöglichkeiten von VPN und einem Remote-Desktop sind unterschiedlich. Eine VPN-Verbindung hat die essentielle Funktion der Sicherheit. Der Grund hierfür ist, dass es sich bei einer VPN-Verbindung um eine Erweiterung der Netzwerke handelt. VPN ist das Mittel der Wahl für Unternehmen, um die Sicherheit und einen datenschutzkonformen Einsatz im Homeoffice in einer dezentralen Arbeitsumgebung zu verbessern.
Eine Nutzung des Remote-Desktops im Homeoffice ist dann sinnvoll, wenn Unternehmen eine weitreichende Kontrolle über beispielsweise Daten erreichen möchte. Dies wird möglich, da alle Arbeiten auf einem Server stattfinden und nur auf einem lokalen PC ausgeführt werden. Aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist zusätzlich die Data Loss Prevention ein essentieller Faktor. Hierbei geht es darum, dass durch das Arbeiten über Remote eine Verbindung mit einem Desktop hergestellt wird, der auf einem Server des Unternehmens gehostet wird. Hierdurch haben Unternehmen die Möglichkeit die Rechte des Nutzers einzuschränken.
Auf welche Variante Unternehmen im Homeoffice zurückgreifen, müssen diese individuell entscheiden. Es ist auch denkbar und datenschutzrechtlich vertretbar MitarbeiterInnen eine Kombination aus einem VPN-Zugang als auch einem Remote-Desktop zur Verfügung zu stellen um in allen Arbeitsbereichen im Homeoffice datenschutzrechtlich geschützt zu sein.
Damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch im Homeoffice datenschutzkonform arbeiten können, sind zahlreiche Maßnahmen erforderlich.
Anmerkung: Die Liste stellt einen Ausschnitt der Maßnahmen dar und kann nicht als eine vollständige Auflistung gesehen werden.
Für Unternehmen ist es ratsam, eine Zusatzvereinbarung mit den MitarbeiterInnen zu treffen. Diese ist als Ergänzung zu den klassischen Datenschutzbestimmungen zu sehen und enthält Verpflichtungen für die Beschäftigten zur Einhaltung gewisser Sicherheitsmaßnahmen. Dabei gilt es festzuhalten die MitarbeiterInnen für das Thema Datenschutz im Homeoffice zu sensibilisieren und wichtige Maßnahmen in der Vereinbarung festzuhalten.
Hier besteht auch die Option zu vereinbaren, wie die dienstlichen Geräte sowohl geschäftlich als auch privat korrekt und sicher genutzt werden können. Hierbei gilt zu beachten, dass Unternehmen dies nicht zwingend für jede(n) ArbeitnehmerIn gesondert regeln müssen, sondern dies auch über eine allgemeine Richtlinie erfolgen kann.
Auch bei einer Datenschutzpanne im Homeoffice muss gemäß Artikel 33 DSGVO eine Meldung vorgenommen werden. Dazu sind alle Unternehmen unabhängig vom Arbeitsort in der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet.
Bei der Verantwortlichkeit bei einer Datenschutzpanne im Homeoffice gilt folgendes zu beachten: Zunächst ist der Arbeitgeber für eine Datenschutzpanne verantwortlich, wenn dieser keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat. Wird die Panne jedoch durch den Arbeitnehmer verschuldet, kann dieser je nach Umfang haftbar gemacht werden. Dies muss jedoch im Einzelfall entschieden werden.
Um die MitarbeiterInnen zu sensibilisieren, sind Unternehmen dazu angehalten für ihre Mitarbeiter einen Maßnahmenkatalog zur Verfügung zu stellen, in dem festgehalten ist, wie im Homeoffice datenschutzkonform gearbeitet werden kann.
Folgende Maßnahmen sollten im Katalog enthalten sein:
Anmerkung: Die aufgezählten Punkte stellen nur einen Ausschnitt an Maßnahmen dar, die Unternehmen ihren MitarbeiterInnen im Rahmen eines Maßnahmenkataloges zur Verfügung stellen sollten.
Das Arbeiten im Homeoffice kann sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gewinnbringend sein und kann gleichzeitig genauso funktionieren wie im Büro, wenn man die Vorschriften beachtet und entsprechende Maßnahmen ergreift. Hierzu zählen vor allem die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für jedes Unternehmen zwingend erforderlich sind, wenn diese ArbeitnehmerInnen im Homeoffice beschäftigen. Unternehmen sind hierbei unter Zugzwang und dazu aufgefordert eine individuelle Vereinbarung oder eine Betriebsvereinbarung bezüglich der Datenschutzgrundsätze im Homeoffice zu erstellen.
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